Es gibt eine Versicherung für jedes potenzielle Risiko, aber oft sind die Verbraucher unterversichert und ärgern sich bei Versicherern, die im Falle eines Unfalls weniger bezahlen als erwartet. Manchmal liegt das daran, dass viele Menschen einfach schlecht versichert sind.
Bevor Sie eine Versicherung abschließen, bedenken Sie: Es sollte immer ein gesundes Gleichgewicht zwischen Lebensversicherung und Sachversicherung bestehen. Darüber hinaus ist vor Vertragsabschluss die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines bestimmten Risikos und die Höhe des dadurch verursachten Schadens zu berücksichtigen. Deshalb ist es besser, eine Hausratversicherung mit Brandschutz abzuschließen als eine teure Handyversicherung.
WICHTIGE UND UNNÖTIGE VERSICHERUNGEN
Diese vier Versicherungsarten sind absolut notwendig und in einigen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben: die gesetzliche Krankenversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und die Invaliditätsversicherung. Folgende Versicherungen werden dringend empfohlen: Hausratversicherung, Unfallversicherung, temporäre Lebensversicherung und Pflegezusatzversicherung.
Eine Reisegepäck- oder Handyversicherung ist nicht erforderlich, z.B. weil sie bei Beschädigung oder Verlust durch die Hausratversicherung gedeckt ist. Viele Eltern von Kleinkindern schließen eine Unfallversicherung für Fahrgäste ab, wenn sie gelegentlich andere Kinder aus dem Kindergarten oder der Fußballmannschaft mit dem Auto mitnehmen. Wird ein Fahrgast jedoch bei einem Unfall verletzt, haftet die Haftpflichtversicherung.
Banken und Sparkassen bieten den Kreditnehmern gerne eine Restschuldversicherung an, um beispielsweise zu verhindern, dass die Schulden im Todesfall den Familienangehörigen überlassen werden. Viele Menschen wissen nicht, dass sie bereits durch eine temporäre Lebensversicherung abgedeckt sind.
Weitere Versicheungen
Die Tagesversicherung deckt nur Selbständige, die einen Beschäftigungsverlust versichern müssen, um keinen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden. Mieter einer Mietwohnung müssen nicht durch den Vermieter versichert sein, da die Verwaltungsgebühren bereits im Verhältnis zum Vermieter bezahlt werden.
Eine Zusatzversicherung ist ebenfalls völlig überflüssig, da sie nur Schäden durch Überschwemmungen, Lawinen oder Erdrutsche abdeckt. Nur diejenigen, die in Bergregionen oder gefährdeten Gebieten leben, sollten überlegen, wie viel Versicherung für sie erforderlich ist.
Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) kann nur von Personen mit einem hohen Einkommensteuersatz bezogen werden, denn je höher die Rürup-Rente, desto rentabler ist sie. Die Rürup-Rente ist für Arbeitnehmer im Allgemeinen weniger geeignet, da alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zunächst ihre Rentenversicherungsbeiträge, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge, auf den Gesamtbetrag des Selbstbehalts angerechnet werden müssen. Generell gibt es wenig Spielraum für weitere steuerbegünstigte Beiträge zur Rürup-Rente.